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Richter (Soyka) fordert Reform der Unterhaltssätze
#6
Soyka hätte besser hier mitgelesen, er hätte bereits im September hier im Forum die Details der Folgen nachlesen können, die das Drehen am Kinderfreibetrag für den Unterhalt bringt. Auch, dass zum 1.1.2011 dasselbe nochmal passieren wird.

Wo war er die letzten vier Monate? Auf seiner Yacht in Monaco? Wieso hat er und die anderen Lautsprecher der Familiengerichtstags-Rechtsjunta mit ihren exzellenten Seilschaften ins Ministerium hinein drei Monate lang geschwiegen, dann die neue Tabelle ausgerechnet, veröffentlicht, dann nochmal Wochen gewartet und nun spielt er den Überraschten und Nachdenklichen? Was für ein Schmierentheater.

Wie die Sache lief, liegt auf der Hand. Die hohen Richter hatten nicht das Geringste gegen die Freibetragserhöhung oder gar das Gesetz einzuwenden und guckten amüsiert zu, wie sich die Sache entwickelt. Erst, als das Echo dieses Mal nicht mehr so uneingeschränkt jubilierend war, sich sogar die Jugendämter am Kopf kratzten, sah man sich genötigt, ebenfalls den Kopf mit leichten Bedenken hin und her zu wiegen.

Meine Prophezeiung: Das jetzige -absurde- Niveau der Tabelle bleibt erhalten. Wirkliche Senkungen beim Unterhalt gab es noch nie, seit das Unterhaltsrecht existiert. Stattdessen wird irgendein Trick eingeführt, um nächstes Jahr nicht weiter zu erhöhen und das wird uns dann von der Junta als Erleichterung und Fortschritt verkauft. Tenor: "Wir sehen ein, dass es nicht höher gehen kann. Eine Senkung können wir den Kindern natürlich auch nicht zumuten".

Spätestens seit der ersten Reform des §1612b BGB im Jahre 2001 (die weggefallene Kindergeldanrechnung) durch SPD und Grüne hat der Kindesunterhalt jedes diskutable Mass überstiegen. Dann folgten bis 2006 stetige Erhöhungen jenseits des Lohnzuwächse und Inflation. 2008 kam der Hammer für Ostdeutsche und mittlere Einkommen mit den saftigen Erhöhungen der neuen Tabelle. Spätestens dann war auch dem allerletzten Amtsrichterlein klar, dass nur noch Mangelfallverwaltung stattfindet. Dann kam der BGH mit den Betreuungskosten als Sonderbedarf, die Anwaltspflicht für jede kleine Abänderungklage und nun, auf dem Gipfel der Gipfel, mitten in der grössten Wirtschaftskrise seit 30 Jahren noch die höchste Erhöhung der Basisbeträge die es je gab.
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RE: Richter (Soyka) fordert Reform der Unterhaltssätze - von p__ - 24-01-2010, 12:20

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