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Weiteres Kind .... Rechtliche Veränderung
#4
Moin malko,

wenn ich das von Deiner HP noch richtig zusammenkriege, dann hast Du ein Urteil über KU + BU am Hals.

Deine Einschätzung der Barunterhaltspflichtigkeit ist zuzustimmen, aber:
Wo kein Kläger, da kein Richter.
BU ist in Deinem Falle ausgeurteilt und alles weitere interessiert niemanden, solange Du nicht selber aktiv wirst.
Es ist sogar davon auszugehen, daß die ARGE arglos weiterzahlt, weil sie mit Dir ein Konto zum Gegenbuchen haben.

Die ARGE hätte aber bei Deinem Sprößling = 3 Jahre die Zügel angespannt und Bewerbungen gefordert, ansonsten Kürzung.
Daher wohl die erneute Schwangerschaft.

Für den BU müßtest Du Abänderungsklage erheben, wenn der weg soll.
Bei Kind drei Jahre + erneuter Schwangerschaft von Madame ist es einen Versuch wert, denke ich.

Wäre es übrigens auch bei keiner erneuten Schwangerschaft.
Der Preis für das juristische Rührstück ist zwar happig, aber immer noch besser investiert, als in der Alimentierung von erwachsenen Personen. Ansonsten wird jeder weitere Monat ohne Urteil Deinen Schuldenstand bei der ARGE weiter erhöhen.

Die Anspruchskonkurrenz für geteilten BU vom Next und Dir, sehe ich nicht so wie Herr p.
Sobald sich herausstellt, daß sich der Schurkenstaat schadlos halten kann, d.h. der neue Befruchter ist solvent, dürfte es ein Selbstgänger werden.
Sobald Next aber SGB-Bezieher ist, dann wird's vielleicht drauf hinauslaufen bzw. alles bleibt beim Alten.

Auf jeden Fall probieren. Im Zweifel gibt's wenigstens ein Urteil, über das wir in der Datenbak später alle lachen können ;-)

Viel Glück!
Master Chief
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borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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RE: Weiteres Kind .... Rechtliche Veränderung - von Master Chief - 25-01-2010, 04:27
RE: Weiteres Kind .... Rechtliche Veränderung - von Exilierter - 25-01-2010, 09:24
RE: Weiteres Kind .... Rechtliche Veränderung - von Exilierter - 25-01-2010, 17:27

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