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Umgangsrecht: Ausgegrenzte Großeltern
#3
Ich kenne auch einige Großeltern und das Extrem bilden diese, die dem zukünftigen Vater und Schwiegersohn bereits während der Schwangerschaft zur besonderen Fürsorge aufriefen, da dieser andernfalls sonst würde bluten müssen. Sollte dieser Vater also igrendwann der entsorgte sein, wäre logischerweise das Großelternpaar der Mutter das, welches dem Kindeswohl am dienlichsten wäre, weil
1) die Bindung bereits sehr intensiv ist
2) diese sich bereits intensiv zum Kindeswohl einbrachten
3) diese die Mutter bei der Betreuung unterstützen
4) diese die Eltern der Mutter sind
5) es dem Kind nicht zuzumuten wäre, es dort heraus zu lösen
6) der Umgangsverlust zu den anderen Großeltern dem Kindeswohl nicht schadet

Gut, dass es sich bei diesem exemplarischen Kind um einen Jungen handelt ...
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RE: Umgangsrecht: Ausgegrenzte Großeltern - von Bluter - 02-02-2010, 13:02

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