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unterhaltsschulden bei der mutter einfordern?
#2
Nein, so ist es nicht.

Es kommt bei den Juristen aber immer auf die spitzfindigen Formulierungen an.

Eine Mutter darf durchaus stillschweigend darauf verzichten irgendetwas zu fordern.
Zumindest solange sie dann nicht zu irgendeiner Behörde geht und das Geld stattdessen von denen fordert.
Und solange sie nichts fordert laufen auch keine Schulden auf.

Sie kann aber nicht einfach sagen, "Ich verzichte auf KU" weil der U ja gar nicht für sie ist, sondern für das Kind.

Sie kann aber sagen: "Ich halten dem Vater alle KU-Forderungen vom Hals und trete selbst dafür ein!"
Wohl gemerkt heißt auch hier "ich" dass sie nicht ersatzweise zu einer Behörde laufen kann.
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RE: unterhaltsschulden bei der mutter einfordern? - von beppo - 08-02-2010, 13:45

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