17-02-2010, 12:04
Da ist einiges unklar. Du schreibst, du hättest dich von deinem Mann getrennt. Wie? Bist du allein ausgezogen? Ohne Kinder und später wolltest du die Kinder nachholen? Wieso hast du dich an die Polizei gewandt, ihr hattet doch noch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht, damit greift Kindesentzug nicht?
Wie genau wird in dem Gutachten begründet, dass du psychische Probleme hast? Und wie ist der Status jetzt, besteht weiterhin gemeinsames Sorgerecht, hast du Umgang, zahlst du Unterhalt?
Dass die Kinder von den Grosseltern mitbetreut werden, spielt keine Rolle. Eine Betreuung durch Dritte ist kein Nachteil, das muss der ja auch wenn er arbeitet. Von Unterhalt kann er ja nicht leben.
Wie genau wird in dem Gutachten begründet, dass du psychische Probleme hast? Und wie ist der Status jetzt, besteht weiterhin gemeinsames Sorgerecht, hast du Umgang, zahlst du Unterhalt?
Dass die Kinder von den Grosseltern mitbetreut werden, spielt keine Rolle. Eine Betreuung durch Dritte ist kein Nachteil, das muss der ja auch wenn er arbeitet. Von Unterhalt kann er ja nicht leben.