03-03-2010, 16:20
angenommen der deutsche wird in holland vater, welche staatsangehörigkeit hat das kind (eltern beide deutsch) und welche behörde wäre zuständig? die deutsche botschaft oder das holländische standesamt (keine ahnung wie das dort heisst bzw. wer dort dafür zuständig wäre...)??
nein, es geht in diesem fall nicht darum der unterhaltspflicht zu entgehen, muss das nur für jemanden herausfinden, kann leider nichts genaueres dazu schreiben, dieses forum wird ja auch manchmal von den falschen personen gelesen, deshalb bin ich vorsichtig mit meinen formulierungen.
nein, es geht in diesem fall nicht darum der unterhaltspflicht zu entgehen, muss das nur für jemanden herausfinden, kann leider nichts genaueres dazu schreiben, dieses forum wird ja auch manchmal von den falschen personen gelesen, deshalb bin ich vorsichtig mit meinen formulierungen.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen