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teil 3 - der fragebogen - ich bin schockiert!
#26
Das was Vorsichtiger sagt, deckt sich mit meiner Erfahrung bei meiner EA. Da hieß es ganz lapidar: Entweder Gewinn und damit unterhaltsrelevant oder selbst Schuld. Machbar ist nur dann was, wenn die EW schon vor der Unterhaltspflicht bestand. Dann geht "vielleicht" noch was, aber dann müssen Gutachten über den Wert etc beigebracht werden und weitere Gutachten. Ich selbst habe dann bekannterweise die Handbremse gezogen.

Der Sachverhalt hier zeigt an sich deutlich, dass man sich Eigentum als Unterhaltspflichtiger, egal in welcher Form auf gar keinen Fall antun sollte. Mangels Einkommen ist dann eine wunderbare Masse zum pfänden da. Entweder Eigentum an unpfändbaren Gebrauchsgegenständen und der Rest wird gemietet. Das ist quasi sicher.

Kleinere Tricksereien dürften ein gefundenes Fressen für die Ex sein. Diese Kiste ist ziemlich schwierig und einen brauchbaren Rat wird es wohl nicht geben.
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RE: teil 3 - der fragebogen - ich bin schockiert! - von Exilierter - 05-03-2010, 12:16
RE: teil 3 - der fragebogen - ich bin schockiert! - von Exilierter - 05-03-2010, 12:47
RE: teil 3 - der fragebogen - ich bin schockiert! - von Exilierter - 10-03-2010, 14:14

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