05-10-2011, 20:03
EBEN; der Freibetrag ist ein "kann"; und mir wurde erklärt dass das AG den
Freibetrag festlegt; bei UntehaltsSCHULDEN soll heißen Rückstände; sieht
die Welt nochmal anders aus.
Habe ich das so richtig verstanden; ein gepfändetes/gesperrtes Konto
"kann" beim AG freigeschaltet werden ?
Gruß
Freibetrag festlegt; bei UntehaltsSCHULDEN soll heißen Rückstände; sieht
die Welt nochmal anders aus.
Habe ich das so richtig verstanden; ein gepfändetes/gesperrtes Konto
"kann" beim AG freigeschaltet werden ?
Gruß