03-01-2012, 03:36
Kontopfändungsschutz nur noch mit P-Konto
Achtung lesenwert:
Hier gibts weitere nützliche Hilfestellungen, insbesondere auch zur Berechnung der U-Verpflichtungen beim P-Konto:
http://www.infodienst-schuldnerberatung....konto.html
Achtung lesenwert:
Zitat:Ab dem 1. Januar 2012 fällt der herkömmliche Kontopfändungsschutz nach § 850l ZPO-2010, aber auch der herkömmliche Verrechnungsschutz für Sozialleistungen nach § 55 SGB I weg.
http://www.sfz.uni-mainz.de/Dateien/SGB_...-final.pdf
Hier gibts weitere nützliche Hilfestellungen, insbesondere auch zur Berechnung der U-Verpflichtungen beim P-Konto:
http://www.infodienst-schuldnerberatung....konto.html
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #