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OLG Düsseldorf II-7 UF 33/08: Tabellen und nicht Zahlbeträge beim Kindesunterhalt
#12
Unsere geliebte Scheinzypresse hat erwartungsgemäß geantwortet und stellt ganz enthusiastisch fest:

Zitat:Vielmehr verweist er in der vorliegenden Entscheidung ausdrücklich auf die Möglichkeit, als Ausgleich hierfür im Rahmen des Ehegattenunterhalts Umgangskosten jedenfalls teilweise einkommensmindernd zu berücksichtigen oder gegebenenfalls den Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Ehegatten zu erhöhen

Was in etwa bedeutet: Erst wenn du ganz unten angekommen bist, dann kannst du auf finanzielle Unterstützung vage hoffen.
Bis dahin setze erstmal deinen Erwerbstätigenbonus ein, bis wir dir auch den entzogen haben - und das werden wir, in der kommenden Legislaturperiode.
Bastel mit den Kindern Handpuppen aus weggeworfenen Fruchtzwerg-Bechern und werd´ kreativ, mit einfachen Mitteln.
Fahre die 150km, mit dem Fahrrad, dann wirst auch du so drahtig sein wie ich.

Der Rest zu den Ausnahmesachverhalten, dass man auch noch einem betreuendem Elternteil zu Unterhalt verpflichtet sein könnnnnnnnnnnnnnnnnnte (!), muss man sich auf der Zunge zergehen lassen - Weltklasse! Smile
Antwort abgeordnetenwatch
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RE: OLG Düsseldorf II-7 UF 33/08: Tabellen und nicht Zahlbeträge beim Kindesunterhalt - von Bluter - 19-08-2009, 17:39

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