Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Beleg: Aus 250 Mark (2001)-> 272 Euro (2010) pro Kind
#1
Ich habe dank toller Hilfe von p mal hochgeladen, was genau aufzeigt, daß es wirklich so ist. mit der Steigerung von 2001 bis 2009. Gab sich das Amt für soziale Angelegenheiten im Oktober 2001 noch mit 250 Mark pro Kind zufrieden, sollen es heute 272 Euro fürs selbe Kind sein (siehe Anhang).

Also aus 127.82 Euro (laut Euro-DM Rechner) wurden 272 Euro.

127.82 = 100 %
272.00 (TB neu 2 Altersklasse) = x

x= 272 x 100 / 127.82 = 212, 72 %

Die Steigerung des KU durch höheres Alter des Kindes und Tabellenbetrag beträgt 112,72 %. Dies entspricht also 212,72% Unterhalt. Wer also sich 2001 vorgestellt hat, ok für ein Kind muss ich im Trennungsfall rund 125 Euro zahlen, als folglich für 4 Kinder rund 500 Euro, der liegt heute bei ebenfalls 4 Kindern über 1000 Euro Mindestbetrag allein an KU. Andere Faktoren gar nicht mit eingerechnet. Damit ist Kinderkriegen endgültig passe.

Selbst bei genommenen gleichen Alter ergibt sich:

127.82 Euro = 100%
225,00 Euro (TB neu) = x

x= 225 x 100 / 127.82 = 176,02%.

Die Steigerung des KU ohne höheres Alter, nur durch Tabellenbetrag beträgt 76,02%. Dies entspricht 176,02% Unterhalt.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Beleg: Aus 250 Mark (2001)-> 272 Euro (2010) pro Kind - von Vater - 29-03-2010, 16:30

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste