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Pathologisierung von Minderjaehrigen
#5
Danke für das Feedback, allerdings etwas an meinem sujet vorbei.

Die grundsätzliche Frage, die ich mir stelle, versuche ich an einem anderen Beispiel zu erklären:

Es gibt theoretisch gesprochen einen Landesverband der Steuerberater, dieser legt eine Satzung auf, die seine Mitglieder davon freistellt, die geltende Steuergesetzgebung zu achten und so z.B. Steuerhinterziehung über ausländische Treuhandgesellschaften zu fördern bzw. dieses indirekt billigt, in dem diese Tätigkeit keinen Verbandsausschluß zur Folge hat.

Das ist das, was in etwa die lückenhafte Formulierung in den Satzungen der genannten Psychotherapeutenkammern hervorruft:
Ein Unterlaufen der geltenden Rechtsprechung nach BGB § 1626 (1) - gemeinsame Sorge - denn es stellt keinen Satzungsverstoß dar, sich bei der Behandlung Minderjähriger nicht daran zu halten.

Stellen wir uns nun den Steuerberaterverband oder gar den Bankenverband vor, sollten seine Mitglieder Methoden zur Steuerhinterziehung unsanktioniert verbreiten und willkommenes Mitglied bleiben, so sie dies denn tun. Die Reaktion in der Öffentlichkeit und im BMF kann ich mir lebhaft vorstellen.

Die Psychotherapeutenkammern in den genannten Ländern machen ähnliches mit Grund- bzw. Menschenrechten. Da es nur Väter betrifft, kennen wir die Auswirkungen: gesellschaftlich irrelevant.

Im nächsten Schritt male ich mir dann folgendes aus:
Der Verband der Einzelhändler stellt seinen Mitgliedern frei, sich an Ladenschlußgesetze zu halten oder nicht - Mitglied bleibt es trotzdem und der Schutz des Dachverbandes ist ihm somit sicher.

Was hätte dies für ordnungspolitische Auswirkungen und wer tritt auf den Plan?

Gruss,
Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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RE: Pathologisierung von Minderjaehrigen - von Master Chief - 23-08-2010, 20:51

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