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BGH IX ZB 163/09: Keine Restschuldbefreiung für verletzte Unterhaltspflichten
#16
Eine Anklage nach §170 StGB ist kein Hindernis für eine Privatinsolvenz, ebensowenig wie keine Anklage einen Freifahrschein garantiert. Es sind mehrere Rechtsgebiete mit unterschiedlichen Erfordernissen: Insolvenzrecht, Strafrecht und Unterhaltsrecht. Was in einem Gebiet etwas bewirkt, muss auf anderem Gebiet noch lange nichts bewirken.
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RE: BGH IX ZB 163/09: Keine Restschuldbefreiung für verletzte Unterhaltspflichten - von p__ - 03-08-2012, 21:04

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