13-09-2010, 14:42
(13-09-2010, 13:24)Lediger schrieb: Wie sieht es mit dieser "eheähnlichen Lebensgemeinschaft" eigentlich aus, wenn KEINE Kinder da sind?
Erwirbt sie auch irgendwelche Ansprüche mir gegenüber, nur dadurch, dass sie bei mir wohnt?
Wenn die Frau nicht mehr arbeitet, weil sie nicht will oder (warum auch immer) keine Arbeit findet, wird der Staat sich weigern, Sozialleistungen für sie zu zahlen, weil man davon ausgeht, dass Sie sie aushalten.
Lediger schrieb:- Ein Ehevertrag kommt auch nicht in Frage.
Darüber sollten Sie mir ihr nochmals reden.
Das mit dem Ehevertrag ist so:
Was man nicht selbst festlegt und regelt, regelt der Staat für Sie.
Dieses Einfallstor sollte man dem Staat nicht zugestehen.
Zweitens bietet das Aufsetzen eines Ehevertrages dem Paar die Gelegenheit, sich wechselseitig für die Ziele und Hoffnungen in der Partnerschaft Klarheit zu verschaffen.