Brina,
wie es genau weitergehen wird, das kann Dir ohne genauere Kenntnis der Anträge hier vermutlich niemand sagen.
Rechne grundsätzlich damit, daß ersteinmal wochenlang gar nichts passieren wird. Es besteht keine Lebensgefahr für das Kind, sodaß vermutlich auch Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz wirkungslos bleiben werden.
Das Gericht wird Anträge zu Umgang und Sorgerecht nach Schema F abarbeiten. Das kann dauern. Es gilt gem FamFG in Kindschaftssachen zwar das Beschleunigunggebot, nur hält sich niemand daran, Beschwerden aussichtslos.
Das Gericht wird zunächst alle Betroffenen auffordern, zu den Anträgen Stellungnahmen abzugeben. Dann beharken sich die Parteien und ihre Anwälte monatelang, wenn das Gericht keine engen Fristen setzt.
Es könnte für das Kind noch ein Verfahrensbeistand eingesetzt und ein Gutachten in Auftrag gegeben werden. Je nach Fragestellung für das Gutachten und Arbeitsweise des Gutachters kannst Du dann etwa in einem Jahr mit einem Ergebnis rechnen. Und glaube mir, die sind alle sehr kreativ, um ein 'sorgfältiges' und damit sich hinziehendes Arbeiten beschwerdefest zu begründen. In dieser Zeit wird es aus 'nachvollziehbaren Gründen' keine Veränderung des Status oder Umgang geben können bzw. dürfen.
Je nachdem, wie das Gericht tickt wird es hinsichtlich eines Umgangs evtl etwas schneller gehen. Daher hatten auch alle geraten, das Umgangsverfahren isoliert zu führen bzw. sogar vorzuschalten.
Rechne mit dem Schlimmsten, geh davon aus, daß es in keinem Fall zeitlich so laufen wird, wie Du Dir das vorstellst. Das Ergebnis ist auch völlig offen. Bezüglich Verlauf und Ergebnis ist ALLES denkbar und leider auch möglich.
Du tust gut daran, vom schlechtesten auszugehen. Jede positive Abweichung wird Dir dann wie ein Weihnachtsgeschenk vorkommen.
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wie es genau weitergehen wird, das kann Dir ohne genauere Kenntnis der Anträge hier vermutlich niemand sagen.
Rechne grundsätzlich damit, daß ersteinmal wochenlang gar nichts passieren wird. Es besteht keine Lebensgefahr für das Kind, sodaß vermutlich auch Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz wirkungslos bleiben werden.
Das Gericht wird Anträge zu Umgang und Sorgerecht nach Schema F abarbeiten. Das kann dauern. Es gilt gem FamFG in Kindschaftssachen zwar das Beschleunigunggebot, nur hält sich niemand daran, Beschwerden aussichtslos.
Das Gericht wird zunächst alle Betroffenen auffordern, zu den Anträgen Stellungnahmen abzugeben. Dann beharken sich die Parteien und ihre Anwälte monatelang, wenn das Gericht keine engen Fristen setzt.
Es könnte für das Kind noch ein Verfahrensbeistand eingesetzt und ein Gutachten in Auftrag gegeben werden. Je nach Fragestellung für das Gutachten und Arbeitsweise des Gutachters kannst Du dann etwa in einem Jahr mit einem Ergebnis rechnen. Und glaube mir, die sind alle sehr kreativ, um ein 'sorgfältiges' und damit sich hinziehendes Arbeiten beschwerdefest zu begründen. In dieser Zeit wird es aus 'nachvollziehbaren Gründen' keine Veränderung des Status oder Umgang geben können bzw. dürfen.
Je nachdem, wie das Gericht tickt wird es hinsichtlich eines Umgangs evtl etwas schneller gehen. Daher hatten auch alle geraten, das Umgangsverfahren isoliert zu führen bzw. sogar vorzuschalten.
Rechne mit dem Schlimmsten, geh davon aus, daß es in keinem Fall zeitlich so laufen wird, wie Du Dir das vorstellst. Das Ergebnis ist auch völlig offen. Bezüglich Verlauf und Ergebnis ist ALLES denkbar und leider auch möglich.
Du tust gut daran, vom schlechtesten auszugehen. Jede positive Abweichung wird Dir dann wie ein Weihnachtsgeschenk vorkommen.
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