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Kindesunterhaltzahlung ab 18 Jahre?
#2
Die Klage ist richtig, weil ab dem 18. Geburtstag der Tochter nun die Mutter ebenso zu zahlen hat. Ich nehme an, du hast die Tochter bereits aufgefordert, dir das mütterliche Einkommen und ihr eigenes mitzuteilen. Inclusive Belegen natürlich. Und es kam keine Antwort. Oder doch? Ansprechpartner für dich ist ab jetzt IMMER die Tochter direkt!

Für eine Detailbeurteilung fehlt die Gesamtdarstellung des Falls. Zweifel habe ich aber an den 500 EUR Wohnwert. Das gibt es nicht und selbst wenn sich die Richterin da hineinversteigt, so müssen die Kosten für die Unterhaltung und Renovierung der Immobilie ebenso berücksichtigt werden. Deine Wohnsituation geht niemand etwas an, du hast keine Mietzahlung (bzw. Nicht-Zahlungen) nachzuweisen wenn es um Kindesunterhalt geht. Offenbar hast du den Mund nicht gehalten und bestätigt, im eigenen Haus zu wohnen. Niemals mehr Informationen geben wie unumgänglich!

Bei den Bewerbungen ist es Standard, dem Unterhaltspflichtigen einen Textbaustein an den Kopf zu werfen, er hätte sich nicht genügend bemüht. Es liegt an deinem Anwalt, hier gegenzuhalten und ggf. eine Instanz höher zu gehen. Dein Anwalt hat aber ganz offensichtlich so übel und mies gearbeitet, wie das bei Anwälten leider üblich ist. Dafür kannst du zwar nichts, aber wenn du schon dazu gezwungen wirst, diesem unehrenhaften und verlotterten Berufsstand Geld in den Rachen zu werfen, dann wechlse beim ersten Anzeichen von Unfähigkeit zu einem neuen Anwalt, nicht erst wenn das Urteil da ist.

Du hast dich in der Vergangenheit offenbar immer sehr brav gefügt und riesige Anstrengungen unternommen, um irgendwie zu zahlen. Du siehst, was dabei herauskommt: Du bist für die Berechtigte eine sichere Miete und lieferst ihnen den Beweis, dass man nur genügend lange draufschlagen muss, bis das Geld aus dir herausklimpert.

Es gäbe noch mehr zu sagen, z.B. über Pfändungsschutz für Altersversorgung, Anrechnung von ALG 2 Leistungen etc. Hauptsache, du wechselst den Anwalt und lässt dir von dieser Richterin nichts mehr sagen, sondern gehst in Revision. Auch hier hast du leider bewiesen, dass man dich mit rechtsbrecherischen Urteilen knechten kann, die Richterin wird wohl dasselbe nochmal versuchen, um deinen Fall easy und gewinnbringend auf deine Kosten vom Schreibtisch zu haben. Revision!

Und noch was: Arbeite nicht im Friseursalon, sondern renoviere alte Häuser und verkauf sie gewinnbringend weiter, das kannst du offenbar :-)
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RE: Kindesunterhaltzahlung ab 18 Jahre? - von p__ - 05-10-2010, 15:00
RE: Kindesunterhaltzahlung ab 18 Jahre? - von Exilierter - 05-10-2010, 18:22

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