Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Aufruf zu offenen Protest und öffentlichen Aktionen --> Faule Sorgerechtsreform
#19
Der erste Weg ist doch ganz einfach: schreibt an eure Bundestagsabgeordneten. Ich habe an die drei Abgeordeten (alles Frauen) meines Wahlkreises (CDU, SPD, Linke)geschrieben:

Sehr geehrte Frau ....,

ich schreibe Ihnen als Bürger der Stadt .... und Wähler Ihres Wahlkreises.

Aufmerksam habe ich die Diskussion im Deutschen Bundestag zum Sorgerecht verfolgt.

Bei der ganzen Diskussion gerät außer Acht, dass es eine rechtlich völlig haltlose Konstruktion ist, ein natürliches Recht von einer natürlichen Person zu begehren, zumindest in einem Rechtsstaat. Entweder alle werden mit diesem Recht ausgestattet - die Grundgesetzväter machten keinen Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Eltern, wiewohl sie historisch bedingt eher vom Modell der Ehe ausgingen: Erziehung ist das natürliche Recht der Eltern (Artikel 6). Menschen ins gleiche Recht zu setzen und damit auch in die gleiche Verantwortung und Verpflichtung zu nehmen - das ist Emanzipation! Auch die Sorgepraxis beweist es. Kindern in gemeinsamer Sorge wird auch nach der Trennung wesentlich häufiger der Umgang mit beiden Eltern ermöglicht oder sie leben sogar gleichermaßen bei Mutter wie Vater ohne dass Unterhaltsansprüche von einer sorgenden Seite erhoben werden können, weil beide gleichermaßen für Naturalunterhalt und Betreuung sorgen: Wechselmodell.
Das alleinige Sorgerecht ist ein unverhältnismäßiges Machtmittel, das viel häufiger dazu führt, den Umgang von Kindern mit dem Elternteil zu erschweren, bei dem sie nicht leben: Residenzmodell.

Eine "niedrigschwellige" Antragslösung widerspricht dem Grundgedanken der Aufklärung: alle Menschen sind frei und gleich und mit unveräußerlichen Rechten geboren: das gemeinsame Kind hat ein Recht auf beide Eltern - beide Eltern haben ein Recht auf und an ihren Kindern und die Pflicht, sie wahrzunehmen und miteinander zu gestalten!

Im Grundgesetz Artikel 6 heißt es:
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Wenn die Eltern ehelich geborener Kinder das gemeinsame Sorgerecht haben, dann gebietet dieser Abschnitt des Artikel 6 endlich und ohne "niedrigschwellige" Anträge, sondern von Geburt der Kinder an das gemeinsame Sorgerecht.

Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!

Bitte setzen Sie sich kraft Ihres Mandates für eine Sorgerechtsreform ein, die dem Grundgestz gerecht wird!

Mit freundlichen Grüßen


Vater eines Kindes in gemeinsamer Sorge und eines Kindes mit alleiniger Sorger der Mutter; Gymnasiallehrer

Der zweite Weg muss sein, , nicht hier allein im Netz, das kann ein Anfang sein .... es wird sicher nicht gleich eine "Volksrevolution" wie in Ägypten oder im Iran werden, aber wenn wir nicht anfangen, Druck mit demokratischen Mittel aufzubauen, wird sich nichts ändern. In vielen Bundesländern gibt es die Möglichkeit zu Volksbegehren und Volsentscheid - leider betrifft das Sorgerecht das Bundesrecht. Aber schaut mal, Sachsen, ein CDU-regiertes Bundesland, will ledige Väter stärker, indem es für ein Sorgerecht beider Eltern ab Geburt eintritt:
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:f...03486.html
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Aufruf zu offenen Protest und öffentlichen Aktionen --> Faule Sorgerechtsreform - von Raban - 12-02-2011, 09:28

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste