Moin.
Ich habe vor Jahren einen Antrag auf Umgangsregelung gestellt.
Mein Vorschlag wurde in einer Anhörung in eine Elternvereinbarung überführt, der das Gericht 'beigetreten' ist, so das Protokoll der Anhörung. Mit einem 'Beschluß' wurde das Verfahren nicht abgeschlossen.
Bislang konnte mir niemand so recht sagen, was das jetzt genau ist: Ist es eine Vereinbarung, ein Vergleich oder ein Beschluß?
Die Frage dahinter ist nämlich, ob dieses Ding nur mit einer Abänderungsklage abänderbar ist.
Das JA meint, ich müsse klagen, sieht sich von der Leistungspflicht zu Beratung und Vermittlung gem. § 18 SGB VIII befreit. Mutter wolle an der Regelung festhalten, das JA sei an die Vereinbarung gebunden. Da könne man nichts machen.
Die Regelung muß den stark veränderten Bedingungen, insbesondere den Bedürfnissen und dem Alter der Kinder angepaßt werden, wird längst nicht mehr wie festgelegt praktiziert.
Wer weiß 'was dazu?
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Ich habe vor Jahren einen Antrag auf Umgangsregelung gestellt.
Mein Vorschlag wurde in einer Anhörung in eine Elternvereinbarung überführt, der das Gericht 'beigetreten' ist, so das Protokoll der Anhörung. Mit einem 'Beschluß' wurde das Verfahren nicht abgeschlossen.
Bislang konnte mir niemand so recht sagen, was das jetzt genau ist: Ist es eine Vereinbarung, ein Vergleich oder ein Beschluß?
Die Frage dahinter ist nämlich, ob dieses Ding nur mit einer Abänderungsklage abänderbar ist.
Das JA meint, ich müsse klagen, sieht sich von der Leistungspflicht zu Beratung und Vermittlung gem. § 18 SGB VIII befreit. Mutter wolle an der Regelung festhalten, das JA sei an die Vereinbarung gebunden. Da könne man nichts machen.
Die Regelung muß den stark veränderten Bedingungen, insbesondere den Bedürfnissen und dem Alter der Kinder angepaßt werden, wird längst nicht mehr wie festgelegt praktiziert.
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