Hallo Michael,
ist eigentlich das Jugendamt schon irgendwie einbezogen?
Es gibt durchaus Ämter mit hervorragenden Sachbearbeitern, denen es gelingt, Eltern wieder an einen Tisch und zum Reden zu bringen. Es wäre ohnehin wichtig zu wissen, wie das Amt in Deinem Fall tickt. Denn die dürfen bei Gericht immer ihre Stellungnahmen abgeben und sogar zu Verfahrensbeteiligten werden.
Wenn noch nicht geschehen, solltest Du dort SOFORT einen Antrag auf Vermittlung zum Umgang stellen (§ 18 SGB VIII). Reaktionsfrist 10 Tage, dann erst zum Gericht, wenn sich nichts tut in Deinem Sinne.
Für den Klageweg ist der Nachweis wichtig, daß Du versucht hast, Dich gütlich mit der Mutter zu einigen.
Ist der Wegzug schon irgendwie terminiert, sodaß Eile geboten ist und ein dringendes Rechtsschutzbedürfnis gegeben wäre?
Wenn in dieser Situation auch noch der Kontakt zu den Kindern abbricht, dann hat die Mutter freie Fahrt.
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ist eigentlich das Jugendamt schon irgendwie einbezogen?
Es gibt durchaus Ämter mit hervorragenden Sachbearbeitern, denen es gelingt, Eltern wieder an einen Tisch und zum Reden zu bringen. Es wäre ohnehin wichtig zu wissen, wie das Amt in Deinem Fall tickt. Denn die dürfen bei Gericht immer ihre Stellungnahmen abgeben und sogar zu Verfahrensbeteiligten werden.
Wenn noch nicht geschehen, solltest Du dort SOFORT einen Antrag auf Vermittlung zum Umgang stellen (§ 18 SGB VIII). Reaktionsfrist 10 Tage, dann erst zum Gericht, wenn sich nichts tut in Deinem Sinne.
Für den Klageweg ist der Nachweis wichtig, daß Du versucht hast, Dich gütlich mit der Mutter zu einigen.
Ist der Wegzug schon irgendwie terminiert, sodaß Eile geboten ist und ein dringendes Rechtsschutzbedürfnis gegeben wäre?
Wenn in dieser Situation auch noch der Kontakt zu den Kindern abbricht, dann hat die Mutter freie Fahrt.
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