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Berechnung Unterhaltsrelevantes Einkommen
#5
Ganz einfach:

Es geht bisher nur um den KU.
Wenn der Mann nun "trickst" und spitzfindig wird, wird sie das auch. Sie könnte Trennungsunterhalt bzw Ehegattenunterhalt bekommen, das seht zweifelsfrei fest. Hat sie bisher aber nicht in Betracht gezogen um des lieben Friedens willen. Wenn sie den jetzt doch will, dann zählt das einschlägige BGH Urteil von 2004 und die Mieteinnahmen zählen voll rein weil die Nebenkosten gesondert berechnet werden.
Nach allem, was ich berechnet hab, stehen ihr rund 400EUR zu. Bei KU wären es DEUTLICH weniger.
Jetzt klarer?
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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RE: Berechnung Unterhaltsrelevantes Einkommen - von vorsichtiger - 30-12-2010, 19:21
RE: Berechnung Unterhaltsrelevantes Einkommen - von blue - 30-12-2010, 21:00

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