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Vollstreckung in der Schweiz? Sonstige Folgen?
#2
Da es in der Schweiz keinen BU gibt, brauchst du auch nicht bezahlen. Wozu auch. Sollen sie doch klagen.

Wenn du Deutscher bist und du denkst, das hier nach deutschem Recht geurteilt werden würde, kann ich das nur verneinen. Dem ist nicht so.

Betreff BU brauchst du dir also keine Sorgen zu machen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Vollstreckung in der Schweiz? Sonstige Folgen? - von gleichgesinnter - 13-01-2011, 00:29

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