29-01-2011, 12:20
Vorsicht, hier gehts um Kindesunterhalt. Zieht der Kindesunterhaltspflichtige zu jemand anders (das können auch die Eltern oder der Bruder sein), wird ihm der Richter schon ab dem ersten Tag den Selbstbehalt zusammenknüppeln.
Es geht dabei nicht um irgendeine neue Beziehung, sondern allein um die Behauptung, der Pflichtige hätte eine Ersparnis dadurch, dass er bei jemand anders wohnt. Diese Ersparnis wird einfach behauptet, der Pflichtige muss dagegen argumentieren wenn er das nicht hinnimmt. Der Richter kann in freiem Ermessen entscheiden, ob er das teilweise oder ganz gelten lässt, je nach dem welche Blähung er gerade unter seiner Robe züchtet. Grundsätzliche oder allgemeine Schranken durch OLG oder BGH-Urteile gibts dazu nicht, weil die Fälle individuell zu verschieden sind.
Es geht dabei nicht um irgendeine neue Beziehung, sondern allein um die Behauptung, der Pflichtige hätte eine Ersparnis dadurch, dass er bei jemand anders wohnt. Diese Ersparnis wird einfach behauptet, der Pflichtige muss dagegen argumentieren wenn er das nicht hinnimmt. Der Richter kann in freiem Ermessen entscheiden, ob er das teilweise oder ganz gelten lässt, je nach dem welche Blähung er gerade unter seiner Robe züchtet. Grundsätzliche oder allgemeine Schranken durch OLG oder BGH-Urteile gibts dazu nicht, weil die Fälle individuell zu verschieden sind.