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Elterngeld und Betreuungsunterhalt
#5
Gut, mindere ich den Betreuungsunterhalt um 300 Euro Betrag einfach, dann muss die Unterhaltsberechtigte den Rechtsweg beschreiten, denn wenn sich der Betreuungsunterhalt nach den Einkommensverhältnissen vor der Schwangerschaft bemisst - die Mutter (oder der Vater) muss so gestellt werden, als wäre es nie zum Betreuungssachverhalt gekommen, dann heißt das im Umkehrschluss auch - abegesehen von den Bedürfnissen und Unterhaltsansprüchen des Kindes; die stehen nicht zur Debatte - dass ich sie als Unterhaltsverpflichteter insgesamt auch nicht besser stellen muss.
Sie ist Studentin und erhielt Kindesunterhalt (den sie aber nur gegenüber ihrem Vater geltend gemacht hat) über 400,00 zzgl. Kindergeld, also knapp 600,00. Das war ihr Einkommen. Die Verteilungsmasse beträgt 1105,00; ihr gegenüber wegen erhöhten Selbstbehaltes aber nur 1050. Nun bin ich selbst alleinerziehender Vater (in Vollzeit), nach meinem bereinigten Netto erhält mein sechsjähriges Kind 309,00 Unterhalt von mir; mein Neugeboresnes 257,00; damit bliebe ihr ein Betreuungsunterhalt von 442,00. In den ersten beiden Monaten nach der Geburt (Mutterschutz) erhält sie für sich weiter Kindergeld. 14 Monate darf sie wegen Alleinerziehung Elterngeld beziehen. Damit hat sie positives Einkommen, dass es ohne die Schwangerschaft und Mutterschaft nicht geben würde. Ich sehe mich daher nicht verpflichtet, einen in den ersten zwei Monaten 120,00 Euro übersteigenden Betrag und nach Wegfall des Mutterschutzes und damit ihres Kindergeldes 300,00 Euro übersteigenden Betrag, zzgl. Kindesunterhalt zu zahlen, da sie Elterngeld in Anspruch nimmt. Bleibt sie nach der Elternzeit hingegen weiter daheim, um unser Kind zu betreuen, zahle ich ihr den Betrag vonn 442,00.
Ich möchte mich meinen Zahlungsverpflichtungen nicht entziehen, aber auch nicht darüber hinaus zahlen, da auch ich vollbeschäftigt bin und eine (Rumpf)-familie habe.
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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Nachrichten in diesem Thema
Elterngeld und Betreuungsunterhalt - von Raban - 30-01-2011, 10:50
RE: Elterngeld und Betreuungsunterhalt - von Dzombo - 30-01-2011, 12:02
RE: Elterngeld und Betreuungsunterhalt - von Raban - 30-01-2011, 12:36

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