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Elterngeld und Betreuungsunterhalt
#8
(31-01-2011, 15:49)Raban schrieb: Zwar verdient die Mutter unseres Kindes deutlich mehr als ich (dreifaches Netto) als niedergelassene Zahnärztin, aber daraus eine Forderung auf Differenzbarunterhalt abzuleiten, halte ich für unbillig. Das wird erst eine Rolle spielen, wenn unser Kind jenseits der 18 Jahre sein wird und sich noch in der Ausbildung befinden sollte.

Das interessiert im Moment niemand. Die Frage lautete, ob du Kosten geltend machen kannst, die dein verfügbares Einkommen senken. Und zwar nicht hinsichtlich des Kindesunterhalts für das Baby, sondern hinsichtlich des Betreuungsunterhalts, den die Mutter des Babys von dir für sich fordert. Oder eben ihre Vertreter, die ARGE. Auch nicht hinsichtlich irgendwelchen Unterhaltskrempels mit Mutter deines grösseren Kindes. Das wäre kaum möglich, ist auch in der faq ausführlich ausgeführt inclusive Muster-Gerichtsurteilen.

Gratulation zum Wechselmodell beim älteren Kind. Extrem selten, dass man so einen Richter trifft. Ich hatte erst gelesen, du wärst alleinerziehend, aber das Kind hat das Glück, von beiden Eltern gleichermassen betreut und erzogen zu werden.
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Nachrichten in diesem Thema
Elterngeld und Betreuungsunterhalt - von Raban - 30-01-2011, 10:50
RE: Elterngeld und Betreuungsunterhalt - von Dzombo - 30-01-2011, 12:02
RE: Elterngeld und Betreuungsunterhalt - von p__ - 31-01-2011, 16:24

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