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Alleinsorge der Mutter bei Geburt...
#1
... kann für das Kind gefährlich werden!

2003 hatte unser verehrtes BVerfG die Alleinsorge der Mutter auch damit begründet, daß ein uneheliches Kind bei Geburt rechtlich und menschlich sicher zugeordnet werden können müsse.

Was ist, wenn die allein sorgeberechtigte Mutter es ablehnt, den Vater an der Geburt teilhaben zu lassen und/oder sich die Geburt schwierig gestaltet, die Mutter komplett oder auch nur zeitweilig ausfällt? Wer entscheidet dann für das Kind, wenn die Mutter allein vertretungsbefugt ist und ein Vater rechtlich und menschlich erst per Antrag in seine Vaterrolle eintreten darf?

Für mich ergeben sich damit weitere Aspekte, die für automatisches Sorgerecht beider Eltern ab Geburt sprechen.

Wie wird das hier gesehen?
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Alleinsorge der Mutter bei Geburt... - von Skipper - 01-02-2011, 19:45
RE: Alleinsorge der Mutter bei Geburt... - von Dzombo - 02-02-2011, 11:20
RE: Alleinsorge der Mutter bei Geburt... - von Dzombo - 02-02-2011, 15:21
RE: Alleinsorge der Mutter bei Geburt... - von Dzombo - 02-02-2011, 16:15

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