23-11-2008, 16:25
Unterhaltspflichtige haben alle wichtigen Grundrechte verwirkt:
Das Unterhalts- und Familienrecht steht de facto über dem Grundgesetz.
- Ihre Würde aus Art. 1
- Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Freiheit der Person aus Art. 2
- Die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, den Nichtbenachteiligung aufgrund des Geschlechts aus Art. 3
- Schutz von Familie, das Recht auf Pflege und Erziehung der eigenen Kinder aus Art. 6
- Die räumliche Freizügigkeit aus Art. 11
- Die berufliche Freiheit aus Art. 12
- Das Verbot von Zwangsarbeit aus Art. 12 Abs. 2
- Gewährleistung des Eigentums aus Art. 14
Das Unterhalts- und Familienrecht steht de facto über dem Grundgesetz.