21-02-2011, 17:57
Ach wenn man bedenkt, was den Steuerzahler mein Prozess kostet, dann halte ich das auch für Steuerverschwendung.
Dabei hätte es schon gereicht, das Strafverfahren einfach einzustellen. Inzwischen hat man aber
1. In der 1. Instanz eine Staatsanwältin und eine Richterin verballert
2. In der 2. Instanz einen Staatsanwalt, 2 Schöffen und einen Richter verballert
3. Im Revisionsverfahren einen Oberstaatsanwalt und drei Richter des OLG verballert
4. 12 Monate in einem Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft und eventuell Angestellte verballert und jetzt kommen noch einmal 2 Schöffen und ein Richter dazu.
5. Muss man Zeugengeld für mindestens 5 Personen aufwenden, wenn mein Antrag durchgeht, dann sind es 14 Personen.
lg
Camper
Dabei hätte es schon gereicht, das Strafverfahren einfach einzustellen. Inzwischen hat man aber
1. In der 1. Instanz eine Staatsanwältin und eine Richterin verballert
2. In der 2. Instanz einen Staatsanwalt, 2 Schöffen und einen Richter verballert
3. Im Revisionsverfahren einen Oberstaatsanwalt und drei Richter des OLG verballert
4. 12 Monate in einem Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft und eventuell Angestellte verballert und jetzt kommen noch einmal 2 Schöffen und ein Richter dazu.
5. Muss man Zeugengeld für mindestens 5 Personen aufwenden, wenn mein Antrag durchgeht, dann sind es 14 Personen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.