Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 2.5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
RA Kindesmutter droht mit Zwangsvollstreckung für Unterhalt
#22
@Daniel.M...

Das mit dem Pfändungsschutzkonto ist seit dem 01.07.2010 Gesetz. Voraussetzung ist grundlegend das bereits Vorhandensein eines Girokontos!!!. Wenn ja, hin zur Bank und die Umstellung beantragen. Dann wird dein Grundfreibetrag von 950€, Du bist ja erwerbstätig, festgeschrieben. Pro nachweislicher Unterhaltsverpflichtung erhöht sich diese Freigrenze entsprechend. Die Erhöhungen bescheinigt Dir aber nicht die Bank, sondern z. Bsp. die Verbraucherschutzzentrale. Da geht man hin, legt die Unterlagen zur Unterhaltsverpflichtung vor und muss auch entsprechende Belege vorlegen, dass auch tatsächlich gezahlt wurde bzw. wird. Ist alles klar, erstellt die Verbraucherzentrale eine Bescheinigung. Mit der gehts Du dann zurück zur Bank, legst diese Bescheinigung vor und dann ist entweder dein normaler Selbstbehalt, oder der mit Aufstockung wegen Unterhalt gesichert. Probleme gibt es aber immer mit dem Selbstbehalt, wenn RÜCKSTÄNDIGER UNTERHALT bereits besteht und entsprechende Instanzen bereits dahingehend tätig geworden sind. Unterhalt und Steuer, da wird nie lange gefackelt.

Rein praktisch kannst Du das mit dem Pfändungsschutzkonto online machen. Im Internet ist das echt gut erklärt. Und zuckt deine Bank rum, nicht abwimmeln lassen. Wer bereits ein Girokonto hat, hat das gesetzliche Recht, dieses in ein Pfändungschutzkonto umwandeln zu lassen und das exakt seit dem 01.07.2010.

Es gibt eine Menge Leute, die in Sachen ihres Kontos, dass sie zum Überleben brauchen, agieren wie mit einem offenen Scheunentor. Und letztens erzählte mir ein Insider, dass immer öfter zunächst geschaut wird, ob so ein P-Konto besteht und wenn ja, läßt man die später Geprellten zeitlich mit Fristen bisle zappeln und dann ist es wie bereits hier gut beschrieben, oft zum Handeln zu spät.

Ich jedenfalls habe das mit dem P-Konto so gemacht, hatte auch keine U-Rückstände und kann so zumindest meine Fixkostenleben absichern.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: RA Kindesmutter droht mit Zwangsvollstreckung für Unterhalt - von Dzombo - 19-02-2011, 15:00

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Zwangsvollstreckung Unterhalt Arminius 1 2.364 08-06-2017, 16:33
Letzter Beitrag: Sixteen Tons
  Krankengeldbezug, Zwangsversteigerung droht wegen Unterhalt Urmel63 19 13.833 25-07-2015, 01:58
Letzter Beitrag: Pennfred
  Unterhalt - JA droht mit Klage Calimero 25 28.825 01-09-2011, 21:12
Letzter Beitrag: sorglos

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste