12-11-2012, 16:08
Hier führt eine verfestigte Lebensgemeinschaft schon nach dem Trennungsjahr zum Unterhaltsende, also einem Jahr:
Beschluss vom 19.03.2012 Az. 13 UF 155/11 Oberlandesgericht Oldenburg. Volltext hier.
Kriterium war der Umzug der Ex zum neuen Partner. Dann geht es für deutsche Unterhaltsverhältnisse schnell. "Nach herrschender Rechtsprechung werde in zeitlicher Hinsicht zwar nicht vor Ablauf von zwei Jahren davon ausgegangen, dass sich eine Lebensgemeinschaft „verfestigte", in diesem Fall seien jedoch weitere Umstände hinzugekommen, die die Annahme einer „verfestigten Lebensgemeinschaft" auch schon vor Ablauf von zwei Jahren als gerechtfertigt erscheinen lassen."
Beschluss vom 19.03.2012 Az. 13 UF 155/11 Oberlandesgericht Oldenburg. Volltext hier.
Kriterium war der Umzug der Ex zum neuen Partner. Dann geht es für deutsche Unterhaltsverhältnisse schnell. "Nach herrschender Rechtsprechung werde in zeitlicher Hinsicht zwar nicht vor Ablauf von zwei Jahren davon ausgegangen, dass sich eine Lebensgemeinschaft „verfestigte", in diesem Fall seien jedoch weitere Umstände hinzugekommen, die die Annahme einer „verfestigten Lebensgemeinschaft" auch schon vor Ablauf von zwei Jahren als gerechtfertigt erscheinen lassen."