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OLG Hamm Kindesunterhalt fiktives Einkommen, Sprachkenntnisse II-2 UF 8/10
#3
(26-02-2011, 16:50)p schrieb: Bruttoeinkommen (fiktiv) 1.718,13 €
Lohnsteuer - 158,08 €
Solidaritätszuschlag - 0,95 €
Krankenversicherung - 135,73 €
Pflegeversicherung - 21,05 €
Rentenversicherung - 170,95 €
Arbeitslosenversicherung - 24,05 €
Nettoeinkommen (fiktiv) 1.207,32 €, bereinigt 1.147,32 €

Andere Kosten werden nicht anerkannt. Heraus kommt nach Abzug des Selbstbehalt -oh Wunder- fast exakt der geforderte Betrag. Also spielt auch eine eventuelle Pflicht zum Nebenjob keine Rolle. Man lässt ihm gnädigerweise noch ein bisschen Zeit für den Job und verlangt einstweilen ein paar Monate lang noch 100 EUR.

Das lustige daran ist ja, dass das OLG im Jahr 2010 zwar vorausschauend eine Zahlung nach Tarif festgelegt hat, aber nicht bis in das Jahr 2011 voraus gesehen hat. Da liegt der Selbtbehalt bei 950,00 €

Nun müsste das Gericht wieder von einem höheren Bruttoeinkommen ausgehen, oder Posten kürzen oder weg fallen lassen, um wieder auf den Titelbetrag von 240,00 € zu kommen

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG Hamm Kindesunterhalt II-2 UF 8/10 - von Camper1955 - 27-02-2011, 17:56

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