28-02-2011, 09:14
Deutschland: 2 Jahre Frist ab Zweifel.
Schweiz: Fünf Jahre Frist ab Geburt.
Kein grundlegender Unterschied, das Prinzip ist das gleiche. Nach Fristende geht nichts mehr.
Jenzer ist an der Hälfte der Misere allein schuldig: "Als er 1997 die heute 38-jährige Anna heiratet, ist sie bereits im vierten Monat schwanger - mit einem Mädchen. Grossherzig übernimmt Jenzer nach Nadjas Geburt die Vaterschaft.". Das war nicht grossherzig, sondern eine absichtliche kalte Adoption, dessen Folgen ihm sehr wohl bewusst gewesen sein dürften. Das andere Kind war ein Kuckuckskind und da ist man wohl mittlerweile gut beraten, wenn man generell rechtzeitig einen Abstammungstest macht.
Schweiz: Fünf Jahre Frist ab Geburt.
Kein grundlegender Unterschied, das Prinzip ist das gleiche. Nach Fristende geht nichts mehr.
Jenzer ist an der Hälfte der Misere allein schuldig: "Als er 1997 die heute 38-jährige Anna heiratet, ist sie bereits im vierten Monat schwanger - mit einem Mädchen. Grossherzig übernimmt Jenzer nach Nadjas Geburt die Vaterschaft.". Das war nicht grossherzig, sondern eine absichtliche kalte Adoption, dessen Folgen ihm sehr wohl bewusst gewesen sein dürften. Das andere Kind war ein Kuckuckskind und da ist man wohl mittlerweile gut beraten, wenn man generell rechtzeitig einen Abstammungstest macht.