02-03-2011, 13:40
(02-03-2011, 13:17)Michael schrieb: Ich habe ihr ermöglicht, zu Hause zu bleiben, indem ich tagtäglich kurz nach 6 für 12 Std. oder mehr das Haus verlassen habe...ich hatte dadurch von Anfang an nicht viel von meinen Kindern.
Nach Lesart der deutschen Gerichte hast Du sie damit geschädigt. Und dafür bist Du erst einmal zum Schadensersatz verpflichtet.
So merkwürdig geht es hier zu.
Als ich damals alleinerziehend war, hat das Gericht bei mir erst einmal ein Vermögensverzeichnis pro Kind eingeholt, damit ich nicht einfach machen kann, was ich will mit den Sparbüchern der Kinder.