03-03-2011, 17:11
(02-03-2011, 12:34)Michael schrieb: Na, dann kann ich mich erschießen nach 13 Jahren Ehe als überdurchschnittlicher Alleinverdiener :-(
Trotzdem danke!
Ziele in die andere Richtung beim Schießen, rechnet sich eher.
Für Totschlag im Affekt (wie schnell hat einen so ein Weib auf die Palme gereizt...) gibt es maximal 10 Jahre. Wenn man sonst noch nie was angestellt hatte, kommt man wahrscheinlich mit der Hälfte der Höchststrafe davon, plus Rabatt für soziale Kompetenz innerhalb der JVA usw.
Und nach der Entlassung hat man immer noch den vollen Rentenanspruch.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1