09-03-2011, 19:47
Genau so klar wie die Gesetze.
Meine Ex hat jahrelang PKH bekommen.
Erst das OLG ist meinem Hinweis gefolgt, dass man die 33.000,-€ aus dem Zugewinnausgleich nicht alleine für Gitarrenunterricht ausgeben kann.
Meine Ex hat jahrelang PKH bekommen.
Erst das OLG ist meinem Hinweis gefolgt, dass man die 33.000,-€ aus dem Zugewinnausgleich nicht alleine für Gitarrenunterricht ausgeben kann.