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Umzug des Kindes bei gemeinsamen Sorgerecht verhinderbar?
#4
Vielleicht bin ich ja jetzt völlig vernagelt, aber gemeinsames Sorgerecht bedeutet doch gemeinsames ABR und somit muss der Vater dem Umzug tatsächlich zustimmen oder kann es vom Gericht prüfen lassen???

Entscheidend muss doch dann sein, wie verankert das Kind in dem jetzigen Umfeld ist und ob die beruflichen Aussichten der Mutter dort tatsächlich günstiger sind.
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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RE: Umzug des Kindes bei gemeinsamen Sorgerecht verhinderbar? - von seeelig - 10-03-2011, 16:35

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