11-03-2011, 11:54
Seeelig,
in der Rectspraxis wird das mit der Beweisführung regelmäßig anders gehandhabt.
Die Mutter muss dann keinen Nachweis, z.B. in Form eines Arbeitsvertrages vorlegen.
Sie muss auch keinen Beweis antreten, dass der Fortzug dem Kindeswohl dienlich wäre oder ihm schade.
Es reicht der einfache Vortrag.
Die Beweislast liegt vielmehr aufseiten des Antragstellers, in diesem Fall des sorgeberechtigten Vaters.
Nur wird dieser erst dann sorgeberechtigt sein, wenn Muddi mit Kind über alle Berge ist und kann sein Anliegen eh knicken, wenn die Mutter das Kind nicht regelmäßig henkt.
Jimmy hat ein modernes Alpha-Weibchen, Kindesentführerin und Erpresserin erwischt - Glückwunsch!
Ich bin erstaunt über die Selbstverständlichkeit, mit der solche Figuren zu Werke gehen.
Alles meins - steht mir zu!
in der Rectspraxis wird das mit der Beweisführung regelmäßig anders gehandhabt.
Die Mutter muss dann keinen Nachweis, z.B. in Form eines Arbeitsvertrages vorlegen.
Sie muss auch keinen Beweis antreten, dass der Fortzug dem Kindeswohl dienlich wäre oder ihm schade.
Es reicht der einfache Vortrag.
Die Beweislast liegt vielmehr aufseiten des Antragstellers, in diesem Fall des sorgeberechtigten Vaters.
Nur wird dieser erst dann sorgeberechtigt sein, wenn Muddi mit Kind über alle Berge ist und kann sein Anliegen eh knicken, wenn die Mutter das Kind nicht regelmäßig henkt.
Jimmy hat ein modernes Alpha-Weibchen, Kindesentführerin und Erpresserin erwischt - Glückwunsch!
Ich bin erstaunt über die Selbstverständlichkeit, mit der solche Figuren zu Werke gehen.
Alles meins - steht mir zu!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)