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ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln
#22
(14-03-2011, 23:30)sorglos schrieb: Ansonsten stellt sich bei deinen Darstellungen zwei wichtige Fragen:

a) Ist vom Treuhänder dein pfändungsfreier Einkommenbetrag so berechnet, dass die Kinder berücksichtigt sind und du bisher den laufenden Unterhalt bedienen konntest?
Nein keine Ahnung UND das heißt: SICHERLICH IST sicherlich sowas nicht eingerichtet. Mein Treuhänder versucht mich immer zu täuschen und zu verwirren. Ich hoffe hier Aufklärung zu finden.

(14-03-2011, 23:30)sorglos schrieb: b) Warst du bisher schon an der Selbstbehaltsgrenze?

Einmal wurde ich sogar unter der regulären Selbstbehaltgrenze gepfändet. Der Treuhänder hat 30 EUR eingezogen vom Gehalt eingezogen. Hab sofort nen Anwalt kontaktiert, der den Selbstbehalt (Pfändungsfreigrenze) gemäß 3 Kinder, sogar ohne berufsbedingte Aufwendungen, berechnet hat (laut ZPO / Pfändungstabelle). Dazu sei erwähnt das ich den titulierten Unterhalt noch zahlen kann der auch vor einem Jahr von mir heruntergesetzt worden ist von 120EUR auf 80EUR pro Kind. (Sprich ca. 1780 EUR Pfändungsfreiheit)
Die Berufsbedingtenaufwendungen (ca. 400 EUR mussten sogar vom Richter aktzeptiert werden bei den letzten Unterhaltsverhandlungen)

Seitdem pfändet der Treuhänder nochnichtmal was, selbst wenn ich übern Selbstbehalt liege. Lag sogar einmal 500 EUR darüber. Es gab keinen Abzug!

(14-03-2011, 23:30)sorglos schrieb: Jetzt zahlst du dann halt den KU vom ALG1 bevor dort abgezweigt oder du gepfändet wirst. Wenns dann nicht reicht zum Leben und für den Umgang, musst du halt ergänzend ALG 2 beziehen und setzt den KU per §11, Abs.7 SGBII von deinem Erwerbs-Ersatz-Einkommen ALG1 ab. Siehe z.B. www.umgangskosten.de

ALG 1 steht erst bevor. Noch kann ich die Unterhaltstitel bedienen. Die Frage ist nur wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen Privat-Insolvenz und aktuell letztlich erworbenen Titeln? Regelt die Pfändung mein Treuhänder oder geht die Pfändung aus aktuellen Titel von Amt zu Amt. In dem Fall Jugendamt zu Arbeitsamt? Oder läuft das über meinen Treuhänder (Privat Insolvenz)?

(14-03-2011, 23:30)sorglos schrieb: Eine Abänderungsklage in der Situation ist eher Geldverbrennen.
Ja da hast du Recht. Aber unser Geldsystem ist Mittelalterlich, überholt, unmondern und NICHT nachhaltig gestaltet.

Von daher könnte man auch alles Geld auf dem Scheiterhaufen verbrennen. Klo bedrucketes Scheißhauspapier. ^^

Aber wie dem auch sei... . Ich bin ganz WIRR... .

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RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von DerFragensteller - 14-03-2011, 23:47
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:29
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:47

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