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ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln
#40
Intensive und ernsthafte Bewerbungsbemühungen sind natürlich nachzuweisen, wenn man wegen Arbeitslosigkeit vom Titel runter will. Was genau der Richter darunter versteht, kann er so hindrehen wie er will. Normalerweise liegt es "zufällig" immer leicht über dem, was der Antragsteller vorlegen kann.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von p__ - 15-03-2011, 08:59
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:29
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:47

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