22-03-2011, 17:29
Hallo ! Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte bzw. einen Tipp/Verweis geben könnte bezügl. nachfolgenden Sachverhaltes :
1. Anwalt der Ex-Frau erläßt Anzeige nach § 170 StGB/Unterhaltspflichtverletzung
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren nach meiner Einlassung ein.
2. Anwalt der Ex-Frau legt Beschwerde ein.
Die Staatsanwaltschaft veranlasst Klageschrift mit entsprechendem Termin des Amtsgerichtes.
Frage :
In Brief meines Anwaltes an mich steht u.a. wie folgt :
.... " Die in Ihrer Einlassung erklärte Auffassung, dass die Bedürftigkeit der Kinder zu prüfen ist, ist unrichtig. Auch ist nicht erforderlich, dass der Lebensbedarf der unterhaltsberechtigten Kinder gefährdet ist, um eine Unterhaltsverpflichtung zu begründen......."
Nochmals zur Erinnerung. Es geht hier um eine Strafanzeige nach § 170. Nicht um ein zivilrechtliches Verfahren.
Auf der Seite "trennungsfaq.com" steht :
• Ist der Taterfolg überhaupt eingetreten, also die Gefährdung des Lebensbedarfs des Kindes, weil sich der Unterhaltsverpflichtete seiner Pflicht entzogen hat?
Weiterhin :
• Wurde die Bedürftigkeit der Kinder überhaupt festgestellt? Wenn die Mutter genug Geld verdient, sind die Kinder nicht bedürftig.
Die Gefährdung des Lebensbedarfs war nicht gefährdet!
Die Muter verdient als Grundschullehrerin entsprechend.
Außerdem habe ich Unterhalt gezahlt, jedoch nicht die geforderte Summe, da ich das Geld schlicht und ergreifend (nachweisbar) nicht hatte.
Frage: Im "Trennungsfaq-Test" wäre ein Verweis auf ein urteil/Gesetz (?) hilfreich.
Was ist zu dem Satz des Anwaltes zu sagen?
Würde mich wirklich sehr freuen, konstruktive Tipps hierzu zu erhalten.
Vielen Dank an Alle im Voraus !
1. Anwalt der Ex-Frau erläßt Anzeige nach § 170 StGB/Unterhaltspflichtverletzung
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren nach meiner Einlassung ein.
2. Anwalt der Ex-Frau legt Beschwerde ein.
Die Staatsanwaltschaft veranlasst Klageschrift mit entsprechendem Termin des Amtsgerichtes.
Frage :
In Brief meines Anwaltes an mich steht u.a. wie folgt :
.... " Die in Ihrer Einlassung erklärte Auffassung, dass die Bedürftigkeit der Kinder zu prüfen ist, ist unrichtig. Auch ist nicht erforderlich, dass der Lebensbedarf der unterhaltsberechtigten Kinder gefährdet ist, um eine Unterhaltsverpflichtung zu begründen......."
Nochmals zur Erinnerung. Es geht hier um eine Strafanzeige nach § 170. Nicht um ein zivilrechtliches Verfahren.
Auf der Seite "trennungsfaq.com" steht :
• Ist der Taterfolg überhaupt eingetreten, also die Gefährdung des Lebensbedarfs des Kindes, weil sich der Unterhaltsverpflichtete seiner Pflicht entzogen hat?
Weiterhin :
• Wurde die Bedürftigkeit der Kinder überhaupt festgestellt? Wenn die Mutter genug Geld verdient, sind die Kinder nicht bedürftig.
Die Gefährdung des Lebensbedarfs war nicht gefährdet!
Die Muter verdient als Grundschullehrerin entsprechend.
Außerdem habe ich Unterhalt gezahlt, jedoch nicht die geforderte Summe, da ich das Geld schlicht und ergreifend (nachweisbar) nicht hatte.
Frage: Im "Trennungsfaq-Test" wäre ein Verweis auf ein urteil/Gesetz (?) hilfreich.
Was ist zu dem Satz des Anwaltes zu sagen?
Würde mich wirklich sehr freuen, konstruktive Tipps hierzu zu erhalten.
Vielen Dank an Alle im Voraus !