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Kosten Umgangsrecht
#9
(12-04-2011, 23:17)beppo schrieb: Also wenn du BU zahlst, wird dir tatsächlich von deiner EU-Hälfte wiederum die Hälfte für den BU abgezogen.

EU = Ehegattenunterhalt?

War nicht verheiratet. Also nur BU

Geht es um die Senkung eines bestehenden Titels oder die Abwehr einer Erhöhung?

habe Titel nach eigener Rechnung erstellt. JA ist mit Hoehe nicht einverstanden. Geht also um Abwehr von Erhoehung bzw Ersterstellung. Je nach Sichtweise ;-)

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Kosten Umgangsrecht - von i-wahn - 12-04-2011, 20:56
RE: Kosten Umgangsrecht - von beppo - 12-04-2011, 21:18
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