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Rat bzgl. Unterhaltsforderung und Titulierung - Erfahrungsberichte
#8
(18-04-2011, 08:41)blue schrieb: Wenn ein zeitlich unbefristeter Titel existiert, ist eine nachträgliche zeitliche Befristung ohne Zustimmung nicht möglich.

Ich habe das aber einmal so gemacht.
Einen unbefristeten Titel, in einen befristeten Titel beim JA umwandeln lassen.
Die haben das damals gemacht.
Exe wurde nicht um Zustimmung gefragt.
Aber das ist schon viele Jahre her und es kann durchaus sein, daß heute alles viel strenger ist ????
Aber einen Versuch ist es in jedem Fall wert: "Probieren geht über Studieren !"

Bin halt schon älter und denke jeden Tag nur noch daran, möglichst morgen in Rente zu gehen. Big Grin
Scheiß auf dieses elende Sklavendasein als ewiger Malocher !
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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RE: Rat bzgl. Unterhaltsforderung und Titulierung - Erfahrungsberichte - von neuleben - 18-04-2011, 09:35

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