24-04-2011, 09:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-04-2011, 09:36 von Camper1955.)
(24-04-2011, 08:56)Profiler schrieb: Sieht ganz so aus, als verwechselten hier einige SGB mit StGB.
ICH meine das SozialGesetzBuch, nicht das StrafGesetzBuch.
Sozialgesetzbuch hat aber mit einer Verurteilung nach § 170 StGB zu tun.
Du bist vielmehr der, der immer Sozialrecht, Zivilrecht und Strafrecht zusammen schmeissen will.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.