28-04-2011, 08:41
Der Nachweis der verfestigten Lebensgemeinschaft ist relativ einfach zu führen.
1. Ist sein Name bereits seit längerer Zeit an der Haustürklingel verewigt,
2. Parkt "sein" vor einigen Wochen ""gemeinsam"" angeschaffter DB
die Woche über, wenn der den LKW seines Arbeitgebers durch die
Lande kutschiert, im Carport meiner leider noch nicht Ex.
Sie chauffiert ihn in dem PKW zu seinem LKW und düst dann mit dem
Auto zum Einkauf, zu sonstigen "Vergnügen" etc.
3. Er hat einigen Hausrat eingebracht. So genießt man im Kreise ihrer
gesamten Sippschaft gemeinsame Grillparties am von ihm eingebrachten
Außenkamin-Grill, hockt auf von ihm gelieferten Holz-Gartenmöbeln.
4. Gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit als Paar.
5. Gemeinsame Urlaubs- und Ausflugsfahrten
6. Idylle kann nicht schöner sein, weil seine Hausschuhe im Hausflur stehen.
7. Er betätigt sich Woche für Woiche als Gartenpfleger, mäht den Rasen,
jätet Unkraut und trimmt das Gesträuch,
8. Er meldet sich bei Anruf als "hier bei ....)
Fakt ist, dass sie das Sozialamt und das Fam.Gericht bei ihren Vermögensangaben wissentlich falsch informiert hat.
Fakt ist, dass sie sich Hilfe nach SGB II beschafft hat, obwohl sie zu den genannten Zeitpunkten sowohl über eigenes nicht unerhebliches Vermögen verfügte und andererseits, wie im Nachhinein festgestellt, mit meinem Unterhalt für sie und meinen Sohn, ihrem "Gehalt" mehr als 2.300 Euro cash zur Verfügung hatte und ihr Stecher vermutlich nicht nur gegen Lendenlohn bei ihr Unter-"schlupf" gefunden hat.
1. Ist sein Name bereits seit längerer Zeit an der Haustürklingel verewigt,
2. Parkt "sein" vor einigen Wochen ""gemeinsam"" angeschaffter DB
die Woche über, wenn der den LKW seines Arbeitgebers durch die
Lande kutschiert, im Carport meiner leider noch nicht Ex.
Sie chauffiert ihn in dem PKW zu seinem LKW und düst dann mit dem
Auto zum Einkauf, zu sonstigen "Vergnügen" etc.
3. Er hat einigen Hausrat eingebracht. So genießt man im Kreise ihrer
gesamten Sippschaft gemeinsame Grillparties am von ihm eingebrachten
Außenkamin-Grill, hockt auf von ihm gelieferten Holz-Gartenmöbeln.
4. Gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit als Paar.
5. Gemeinsame Urlaubs- und Ausflugsfahrten
6. Idylle kann nicht schöner sein, weil seine Hausschuhe im Hausflur stehen.
7. Er betätigt sich Woche für Woiche als Gartenpfleger, mäht den Rasen,
jätet Unkraut und trimmt das Gesträuch,
8. Er meldet sich bei Anruf als "hier bei ....)
Fakt ist, dass sie das Sozialamt und das Fam.Gericht bei ihren Vermögensangaben wissentlich falsch informiert hat.
Fakt ist, dass sie sich Hilfe nach SGB II beschafft hat, obwohl sie zu den genannten Zeitpunkten sowohl über eigenes nicht unerhebliches Vermögen verfügte und andererseits, wie im Nachhinein festgestellt, mit meinem Unterhalt für sie und meinen Sohn, ihrem "Gehalt" mehr als 2.300 Euro cash zur Verfügung hatte und ihr Stecher vermutlich nicht nur gegen Lendenlohn bei ihr Unter-"schlupf" gefunden hat.