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Ungleichbehandlung in Gefängnissen
#1
Es geht nicht um Familienrecht, deswegen hier in der Quasselecke:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...8-100.html

"Die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen, der sich gegen die Ungleichbehandlung männlicher und weiblicher Gefangener in Bezug auf Telefonate und Einkaufsmöglichkeiten wandte, war erfolgreich."

Befremdlich, dass da bisher so ein grosser Unterschied gemacht wurde. Die Frauen dürfen für 30 EUR telefonieren und sich für 25 EUR Kosmetik kaufen, den Männer wird das verwehrt. Natürlich hat man den Kläger abgewatscht, erst dem BVerfG ist aufgefallen, dass da noch irgendein komisches Gerümpel im Grundgesetz steht, das sich "Gleichheitsgrundsatz" nennt. Wird zwar meist übersehen wenns um Männer geht, aber diesmal war es doch zu krass.

Zur Kosmetik haben die niedrigeren Gerichte argumentiert, "das es sich aufgrund der grundsätzlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen nicht um einen im wesentlichen vergleichbaren Sachverhalt handele". Sehr witzig, man findet Gründe dass Frauen Lippenstift im Gefängnis kaufen müssen, aber Rasierzeug bei Männern zählt nicht.

Halten wir mal die ganze lange Kette fest: Frauen werden für gleiche Vergehen
- seltener angeklagt
- weniger und zu geringeren Strafen verurteilt
- im Gefängnis besser behandelt, nicht nur die Sache mit dem Geld, auch mehr offener Vollzug, kleinere Gruppen, Möglichkeiten sein Kind dabeizuhaben etc.
- bei gleicher Straflänge früher entlassen.


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Ungleichbehandlung in Gefängnissen - von p__ - 02-12-2008, 12:32

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