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Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung
#9
@ Ibykus
Moment Mal, langsam. Erstmal Danke für Deinen Input.

Du rätst ab von Mediation? Naja, also in meinem persönlichen Einzelfall muß ich sagen, dass ich bisher sehr gute Erfahrungen mit Mediation gemacht habe. Durch die Mediation (bei einer kirchlichen Familienberatungsstelle und nicht in freier Wildbahn, also relativ preiswert) kann ich derzeit meinen Sohn an 5 Tagen in der Woche sehen und die KM und ich können deutlich besser miteinander umgehen, als unmittelbar nach der Trennung. Ich glaube nicht, dass ich das vor Gericht bekommen hätte.

Ich meine Dich so zu verstehen, dass Du von Mediation abrätst, weil die KM eben einfach irgendwann sagen kann: Nö, keinen Bock mehr.
Genau, dass ist ja meine Motivation die Mediationsvereinbarung gesetzlich billigen zu lassen. Damit ihr eben genau das erschwert wird.

So wie ich @p verstehe und auch die Trennungsfaq und andere, ist so eine Bewilligung natürlich auch keine Garantie bzw. auch danach kann die Mutter im Prinzip sagen: Nö, keinen Bock mehr. Aber dann wird es halt ggf. teuer für Sie. Ergo, ein kleines bisschen mehr rechtliche und psychologische Sicherheit.

Wieso meinst Du man sollte das mit dem Schadensersatz vergessen?
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RE: Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung - von 'c' - 25-06-2011, 20:27

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