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Weitergabe Privatadresse im Ausland
#38
(30-08-2011, 21:30)Exilierter schrieb: ... Wenn Du ein ordentlichen Einkommen hast und zahlst keinen Unterhalt, dann wird der Staatsanwalt Dich ganz locker nach dem §170 Stgb. abledern.
...

Stimmt.
Da kommt dann ein Strafbefehl mit x Monaten Freiheitsstrafe auf y Monate auf Bewaehrung unter der Auflage fuer eine bestimmte Zeit einen bestimmten Unterhalt fuer das Kind zu zahlen.
Meine Erfahrung dabei: Der Betrag bei mir war sehr niedrig angesetzt und es war fuer mich machbar...
Die deutsche Firma fuer die ich in Lilliput arbeitete, hatte dem StA die Informationen gegeben...
Wenn ich nicht gezahlt haette, dann waren die Folgen fuer mich nicht mehr kontrollierbar: Die haetten den Geldhahn in Deutschland abgedreht, ungeachtet der Tatsache, dass ich mein Geld ueber einen Subunternehmer in Lilliput bekam. Das Ding war eigentlich wasserdicht.
StA hat der Firma in D die Hoelle heiss gemacht und die Rechtsabteilung hatte geraten, die Informationen preiszugeben.
Gelernt habe ich daraus eine ganze Menge. Unter anderem, nicht mehr fuer eine deutsche Firma zu arbeiten. Dann lieber Leergut sammeln.

Al Bundy aus Lilliput
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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RE: Weitergabe Privatadresse im Ausland - von Mephistopheles - 05-07-2011, 11:34
RE: Weitergabe Privatadresse im Ausland - von Al Bundy - 30-08-2011, 22:06

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