14-09-2011, 20:26
(14-09-2011, 19:51)marecello schrieb: @ Ibykus: "In Deinem Fall wird das Gericht den Beschluss im Original berichtigen."ja, so meinte ich das!
Familiengericht schrieb:kann die Original Ausfertigung der Umgangsvereinbarung nicht berichtigt werden, sondern der Berichtigungsbeschluss nur mit dem Original verbunden werden. Senden sie daher die Originalvereinbarung mit dem Berichtigungsbeschluss zwecks Verbindung an das Gericht."
Das Gericht legt den Originalbeschluss mit der berichtigten Fassung zusammen, knickt die linke obere Ecke um, klammert beide zusammen und siegelt den Knick ab, damit er nicht ohne Siegelbruch voneinander getrennt werden kann.
Dann hast Du einen geänderten Originalbeschluss!
.