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Beschluss Umgangsrechtssache
#4
(14-09-2011, 19:51)marecello schrieb: @ Ibykus: "In Deinem Fall wird das Gericht den Beschluss im Original berichtigen."

Familiengericht schrieb:kann die Original Ausfertigung der Umgangsvereinbarung nicht berichtigt werden, sondern der Berichtigungsbeschluss nur mit dem Original verbunden werden. Senden sie daher die Originalvereinbarung mit dem Berichtigungsbeschluss zwecks Verbindung an das Gericht."
ja, so meinte ich das!
Das Gericht legt den Originalbeschluss mit der berichtigten Fassung zusammen, knickt die linke obere Ecke um, klammert beide zusammen und siegelt den Knick ab, damit er nicht ohne Siegelbruch voneinander getrennt werden kann.

Dann hast Du einen geänderten Originalbeschluss!
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Nachrichten in diesem Thema
Beschluss Umgangsrechtssache - von marecello - 03-09-2011, 15:41
RE: Beschluss Umgangsrechtssache - von Ibykus - 03-09-2011, 16:32
RE: Beschluss Umgangsrechtssache - von Ibykus - 14-09-2011, 20:26

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