10-12-2011, 14:36
War es denn ein Beschluss oder hast du dich in einen Vergleich treiben lassen?
Wenn diese Begründungen so im Beschluss stehen, könntest du ggf. ne Beschwerde einlegen.
Umgang hat weder dem Kindeswohl zu dienen, noch hängt vom Vertrauen der Mutter in dich ab.
Welches OLG wäre denn das?
Wenn diese Begründungen so im Beschluss stehen, könntest du ggf. ne Beschwerde einlegen.
Umgang hat weder dem Kindeswohl zu dienen, noch hängt vom Vertrauen der Mutter in dich ab.
Welches OLG wäre denn das?