15-09-2011, 15:35
Die Auffassung des Amtes ist schon korrekt, äh gesetzeskonform.
Offensichtlich ist deren Handhabe nur deutlich typisch unterschiedlich:
- Wenn KM (erst-)beantragt wird meist der SR-Vater vom Amt bedroht, er könne bei Nichtzustimmung das SR verlieren.
- Beantragt der Vater, wird er vom Amt darauf verwiesen sich die Zustimmung doch einzuklagen.
Beim Vater ohne SR kann den Antrag nur die Mutter allein unterschreiben - was ja auch bei "Hilfen" wie begleiteter Umgang passiert.
Offensichtlich ist deren Handhabe nur deutlich typisch unterschiedlich:
- Wenn KM (erst-)beantragt wird meist der SR-Vater vom Amt bedroht, er könne bei Nichtzustimmung das SR verlieren.
- Beantragt der Vater, wird er vom Amt darauf verwiesen sich die Zustimmung doch einzuklagen.
Beim Vater ohne SR kann den Antrag nur die Mutter allein unterschreiben - was ja auch bei "Hilfen" wie begleiteter Umgang passiert.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #