15-09-2011, 17:30
(15-09-2011, 16:59)Skipper schrieb: die Auffassung, daß die Mutter einen Antrag, einer Hilfe des sorgeberechtigten Vaters zu seiner Erziehung zustimmen muß, teile ich nicht.
Es soll ja der Mutter bei der Erziehung geholfen werden. Damit ist die Angelegenheit strenggenommen überhaupt keine Frage des Sorgerechts, sondern eine persönliche Angelegenheit der Mutter.
Selbst wenn es eine Kinderangelegenheit ohne erhebliche Bedeutung wäre (somit kann jeder Elternteil über "seinen" Lebensbereich mit dem Kind entscheiden), wäre es Sache des betreuenden Elternteils, denn geholfen wird ihm, wenn das Kind bei ihm ist.
Wäre es eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, müssten beide Eltern zustimmen, ähnlich wie vor einer wichtigen medizinischen Behandlung.
In allen diesen denkbaren Fällen gibt es einen Fall nicht: Vater bestellt die Erziehungshilfe, betreuende Mutter muss das gegen ihren Willen hinnehmen.